Regelung für Bestandsdrohnen

Der Betrieb von Drohnen unterliegt seit dem 01.01.2021 der neuen EU-Drohnenverordnung. Diese neuen EU-Drohnengesetze gelten sowohl für den privaten als auch den gewerblichen Bereich.

Fernpiloten – so die offizielle und korrekte Bezeichnung für Betreiber einer Drohne – dürfen ein UAS (Unmanned Aerial System) nur im Rahmen dieser EU-weit geltenden Regelungen und den Verordnungen der jeweiligen Länder betreiben. In Deutschland liegt die Zuständigkeit beim LBA (Luftfahrtbundesamt). Außerdem gibt es in Deutschland auch individuelle Regelungen durch die jeweiligen Landesluftfahrtbehörden. Inbesondere im Bezug auf Genehmigungen, die den Fernpiloten auch von bestimmten Verboten befreien kann, sind zum Teil durch die Landesluftfahrtbehörden der jeweiligen Bundesländer geregelt.

Innerhalb Deutschlands kann es also sein, dass es von Bundesland zu Bundesland Abweichungen gibt. Vor einem Aufstieg ist also stets zu prüfen, ob und welche Auflagen bestehen und an wen man sich zu wenden hat um von Verboten befreit werden zu können.

Im Artikel “Wo darf man Drohne fliegen” erfährt man, wo und wie man überprüfen kann wo man fliegen darf und wie man eine ordentliche  Flugvorbereitung macht.

Was ist eine “Bestandsdrohne” und
warum muss man in dem Zusammenhang etwas regeln?

Die Neufassung des Drohnenrechts durch die VO(EU) 2019/947 bringt neue Anforderungen an die genutzte UAS-Hardware mit sich. Wenn Sie eine Drohne in der OPEN Kategorie betreiben möchten, muss diese eine Zertifizierung von C0 bis C4 vorweisen können, um einen Betrieb in den Kategorien A1 bis A3 zu ermöglichen. Drohnen ohne Zertifizierung, auch bekannt als Bestandsdrohnen, erfüllen diese Anforderungen nicht und dürfen daher grundsätzlich nicht mehr betrieben werden.

Soweit – So gut
Aber was ist mit den ganzen Drohnen, die es derzeit gibt und die folglich keine Zertifizierung haben?

Um Betreibern von Bestandsdrohnen dennoch den Betrieb zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber Übergangsregeln erlassen. In diesem Beitrag möchten wir die aktuellen Regeln zusammenfassen, damit man auch weiterhin – zumindest voerst – die “nicht zertifizierte Drohne” legal und sicher betreiben kann.

Bestandsdrohnen

Regelungen für alle nicht zertifizierten Drohnen (sogenannte “Bestandsdrohnen”)
siehe VO(EU) 2019/947 Artikel 20

Zunächst war geplant, dass ab dem 01.01.2023 nur noch Drohnen mit offizieller EU-Drohnenklasse (C0 bis C6) nach den Vorgaben der EU-Drohnenverordnung geflogen werden dürfen. Drohnen ohne eine entsprechende Klassifizierung dürften dann nur noch sehr eingeschränkt genutzt werden.

Den Gesetzgebern und Herstellern war es allerdings nicht möglich, diese Verordnung zeitgerecht umzusetzten. 

Daher wurde voin der EU-Kommission eine Übergangsfrist beschlossen um den Betrieb dieser “Bestandsdrohnen” zu ermöglichen. Diese galt zunächst bis zum 01.01.2023 und wurde inzwischen um ein weiteres Jahr – also bis zum 31.12.2023 – verlängert.

Hier ist die aktuelle offizielle “Bestandsdrohnen Regelung” 

Nachschlagen bei Dipul

Die Übergangsregelungen für Drohnen ohne offizielle Einteilung in eine Drohnen-Klasse sind hier zusammengefasst:

  • Drohnen bis 500g dürfen in der Kategorie Open A1 geflogen werden
  • Drohnen bis 2kg dürfen in der Kategorie Open A2 geflogen werden, jedoch mit erhöhtem Mindestabstand von 50m zu unbeteiligten Personen und der
  • Pflicht für das EU-Fernpilotenzeugnis (ohne nur Betrieb in Open A3 möglich)
  • Drohnen bis 25kg dürfen nur mit dem EU-Kompetenznachweis in der Kategorie Open A3 geflogen werden

Details zur EU-Drohnenverordnung

Die erste Nachzertifizierung

haben die DJI Mavic 3 und die DJI Mavic 3 Cine erhalten. Diese Modelle konnten europaweit als erste Drohnen nachzertifiziert werden. Über ein Firmware-Update und die Bestellung entsprechender Aufkleber, die dem Nutzer von DJI kostenfrei zugeschickt wurden, konnte man die Drohne bzw. die beiden Drohnemodelle offiziell klassifizieren. Sie haben die Klasse C1 erhalten. Eine Kategorie, bei der man lediglich den sogenannten “Kleinen Drohnenführerschein” (A1/A3 Kompetenznachweis) benötigt und die für viele Einsatzszenarien bei verhältnismäßig wenig Einschränkungen geeignet ist.